Wasserversorgung

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Zahlen und Untersuchungsergebnisse, die die Wasserversorgungen in Etzelwang betreffen

Wasserhärtegrade

 

  • Wasserversorgung Neukirchen: 14,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
  • Wasserversorgung Röckenricht: 8,6 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 2 –> mittel
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart
  • Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe: 18,8 ° deutscher Härte = Wasserhärtebereich 3 –> hart

 

Zuständigkeitsbereiche der Wasserversorgungen

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Albersdorf, Neidstein, Tabernackel, Ziegelhütten und Etzelwang Haus Nummer 115 ist die Wasserversorgung Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg mit Sitz im Rathaus Neukirchen zuständig.

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Etzelwang – außer Hs.Nr. 115- Penzenhof, Lehendorf, Lehenhammer und Neutras
ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bachetsfeld-Gruppe zuständig mit Sitz im Rathaus Neukirchen.

Für die Wasserversorgung in den Orten:
Etzelwang für die Straßenteile mit folgenden Hausnummern: Am Hardt ab Hs.Nr. 2, 4, 4a, 5 bis 25, Zum Fichtach Hs.Nr. 1, 2, 4, 5 bis 24, Kirchengasse Hs.Nr. 7, 9, 11 und 14, Rupprechtsteiner Straße Hs.Nr. 3 sowie die ganzen Straßenzüge: Waldstraße, Höhenweg, Am Anger und Zum Schlossblick, Kirchenreinbach, Rupprechtstein, Gerhardsberg, Schmidtstadt und Hauseck
ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmidtstadt-Gruppe mit Sitz im Rathaus Neukirchen zuständig.

Gebühren und Beiträge

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 1,89 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 30,00 €
    bis 10 m³ / h: 48,00 €
    bis 16 m³ / h: 60,00 €

 

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 1,45 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 72,00 €
    bis 10 m³ / h: 108,00 €
    bis 16 m³ / h: 144,00 €
  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • Verbrauchsgebühr / m³: 2,25 €
  • jährl. Grundgebühr nach Dauerdurchfluss
    bis 4 m³ / h: 120,00 €
    bis 10 m³ / h: 130,00 €
    bis 16 m³ / h: 140,00 €

Beitragsübersicht – Herstellungsbeiträge

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 1,57 €
  • pro m² Geschossfläche: 6,05 €

 

 

 

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 1,76 €
  • pro m² Geschossfläche: 8,98 €

 

  • alle Beträge netto (zzgl. 7 % MwSt.)
  • pro m² Grundstücksfläche: 2,70 €
  • pro m² Geschossfläche: 12,73 €

Ihr direkter Draht ins Rathaus Neukirchen

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Wir helfen gerne.
Persönlich im Rathaus oder am Telefon.

Rufen Sie uns an

09663 9130-0

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92268 Etzelwang

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Am Rathaus 1
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