Förderprogramm Breitband „Gigabitausbau“

(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

BayGibitR – Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Etzelwang beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Kontaktperson: Herr Link
E-Mail: Christian.Link@vg-neukirchen.de
Tel.: 09663 9130-13

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (21.12.2021)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Etzelwang für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Dokumente:
Karte vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (21.12.2021)

Die Gemeinde Etzelwang veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 09.02.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Förderschritt 2 – BayGibitR, Ergänzende Markterkundung Bekanntmachung (20.06.2022)

Die Gemeinde Etzelwang veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 22.07.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
 
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.
 
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Adressliste Beginn Markterkundung Ergänzung (Excel)
Karte Beginn Markterkundung Ergänzung (PDF)
Verpflichtungserklärung (PDF)
Nutzungsbedingungen (PDF)

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Etzelwang hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokumente:
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Etzelwang führt ein Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern  (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über (URL):

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19d898

 

Wichtiger Hinweis:

Die Abgabefrist des Auswahlverfahrens wurde bis zum 15.11.2022 verlängert.

 

Förderschritt 5 – BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Etzelwang bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR.

Dokument:
 Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 6 – BayGibitR, Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Etzelwang hat am 23.02.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten.

 

Förderschritt 7 – BayGibitR, Kooperationsvertrag

Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurden zwischen der Gemeinde Etzelwang und der Leonet AG unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Gemeinde Etzelwang ist nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Etzelwang_Bestätigung Kooperationsvertrag Wirtschaftlichkeitslücke_20231026

 

 

 

 

 

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