Gemeindestadel Etzelwang

Geschichtlicher Hintergrund

Der Gemeinde Etzelwang gelang mit der Renovierung des Gemeindestadels ein geglücktes Bemühen, historischen Bestand zu erhalten und einer neuen Verwendung zuzuführen.

Wie der noch heute in der Bevölkerung gebräuchliche Name andeutet, diente dieses Gebäude in früheren Jahrhunderten vermutlich als Scheune und Speicher vielleicht schon für die Neidsteiner Herrschaften und später dann für die Gemeinde. Über das Alter des Gebäudes ist nichts bekannt. Eine Inschrift am Giebel des Stadels vor der Renovierung scheint die Vermutung zu stützen „und fahren wir die Früchte ein….“. Dieser Sinnspruch schließt mit der Jahreszahl 1634. Ob e sich um einen Hinweis auf die Erbauung des Gebäudes  handelt, kann nicht mit Sicherheit bestätigt werden.

In vorbildlicher Eigenleistung vor allem mit Feuerwehrangehörigen ging die Sanierung ab 2013/2014 vonstatten. Das Foto von der Erneuerung des Daches mit 72 Helfern ist eine der vielen vorbildlichen Aktionen durch freiwillige Helfer. Fachleute hatten zuvor den Dachstuhl nach Denkmalschutz-Richtlinien ausgebessert.  Der liegende Dachstuhl bildet ein Beispiel alter Handwerkskunst, die vor rund 500 Jahren die gotische Bauweise der Zimmerleute abgelöst hat. Diese historische Zimmermannskunst ist im Innern des Gemeindestadels sichtbar. In einem der alten Holzbalken fanden die Handwerker die Jahreszahl 1824 eingekerbt. Diese Jahreszahl könnte aber auf eine damals erforderliche Erneuerung hindeuten.

Durch die Renovierung ist der Gemeindestadl zu einer Begegnungsstätte für die Gemeinde, die Vereine und die Bevölkerung umgestaltet worden. Nach der Einweihung 2016 mit politischer Prominenz dient der neugestaltete Raum für kulturelle Veranstaltungen wie bei einer Autorenlesung oder bei Kunstschaffen im Rahmen von Ferienprogramm. Die Gemeinde nutzt ihn häufig für Sitzungen und Besprechungen. Auch so manche Eheschließung wurde inzwischen vollzogen. Feuerwehr und andere Vereine bedienen sich gerne des beschaulichen Raums für die verschiedensten Veranstaltungen. In kürzester Zeit hat sich dieses renovierte Baudenkmal zu einem begehrten Versammlungsort entwickelt, womit sich die Erneuerung als eine sinnvolle Investition erweist.

Text: Leonhard Ehras

Nutzungsgebühren

Für jede kommerzielle Nutzung durch Vereine sowie jede Nutzung durch Privatpersonen fällt eine Kaution von 200,– € an.

Für die Nutzung durch Privatpersonen wird eine Pauschale von 250,– €, inkl. Reinigung und aller Nebenkosten verlangt.

Für die kommerzielle Nutzung durch Vereine beträgt die Pauschale 80,– €, inkl. Reinigung und Nebenkosten.

Nichtkommerzielle Nutzungen von Vereinen (Schulungsabende, Besprechungen) sind mietfrei.

In der Nutzungsgebühr inbegriffen ist die Nutzung sämtlicher Einrichtungen samt Küche und Geschirr, Heizung, Strom, Wasser und Endreinigung. Die Übergabe nach der Veranstaltung hat durch den Nutzer besenrein zu erfolgen.

Der Stadel ist als Trauraum gewidmet, so dass er auch für standesamtliche Hochzeiten gebucht werden kann. Hier gilt eine verringerte Nutzungsgebühr in Höhe von 100,– €.

Eine Buchung des Stadels ist ausschließlich über die VG Neukirchen, info@vg-neukirchen.de möglich.

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