BAUEN UND WOHNEN

Die Gemeinde Etzelwang bietet Ihnen eine gute Infrastruktur und höchste Lebensqualität in einer intakten Naturlandschaft und einer gewachsenen, aufgeschlossenen Gemeinschaft inmitten der Metropolregion Nürnberg. Eine gute Verkehrsanbindung macht Etzelwang zum idealen Wohnort für Menschen, die in der Natur leben und in der Stadt arbeiten wollen: Nürnberg ist in nur 30 Minuten mit dem Zug ab Etzelwang zu erreichen.

Einbeziehungssatzung

Der Gemeinderat Etzelwang hat in seiner Sitzung vom 08.03.2022 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Schlossblick-Süd nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Durch den Erlass der Satzung soll im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Bebauung der Grundstücke ermöglicht werden.
In der Sitzung vom 13.09.2022 hat der Gemeinderat die Planentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung befindet sich im südlichen Ortsrand des Bebauungsgebietes Schlossblick II und umfasst die Teilfläche der Flur-nummer 1356 Gemarkung Neidstein.

In der Sitzung vom 11.07.2023 fasste der Gemeinderat den Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Anschließend wurde die Satzung ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung kann hier heruntergeladen werden:

Satzung
Luftbild
Lageplan
Schnittzeichnungen
Ausschnitt Flächennutzungsplan

Leerstandsbörse

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Die Gemeinde Etzelwang bietet Ihnen den kostenlosen Service an, hier Ihre leerstehenden Räume und Gebäude im Internet zu veröffentlichen.

Hier finden Sie eine Übersicht der zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Objekte.

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Größe der Wohnung: 2,5 Zimmer Wohnung mit 75 m² Wohnfläche

Lage: Am Hardt 21, 92268 Etzelwang

Miete: 480,00 € Kaltmiete

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Frau Margit Lang
Tel: 09822 5414
E-Mail: margit_lang@web.de

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