BAUEN UND WOHNEN
Die Gemeinde Etzelwang bietet Ihnen eine gute Infrastruktur und höchste Lebensqualität in einer intakten Naturlandschaft und einer gewachsenen, aufgeschlossenen Gemeinschaft inmitten der Metropolregion Nürnberg. Eine gute Verkehrsanbindung macht Etzelwang zum idealen Wohnort für Menschen, die in der Natur leben und in der Stadt arbeiten wollen: Nürnberg ist in nur 30 Minuten mit dem Zug ab Etzelwang zu erreichen.
Einbeziehungssatzung in Planung
Der Gemeinderat Etzelwang hat in seiner Sitzung vom 08.03.2022 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung Schlossblick-Süd nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Durch den Erlass der Satzung soll im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eine Bebauung der Grundstücke ermöglicht werden.
In der Sitzung vom 13.09.2022 hat der Gemeinderat die Planentwürfe gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung befindet sich im südlichen Ortsrand des Bebauungsgebietes Schlossblick II und umfasst die Teilfläche der Flur-nummer 1356 Gemarkung Neidstein.
Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden:
• Satzung
• Entwurf
• Luftbild
• Lageplan
• Schnittzeichnungen
• Ausschnitt Flächennutzungsplan
Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Feil in Penzenhof in den Etzelbach durch die Gemeinde Etzelwang
Die Gemeinde Etzelwang hat beim Landratsamt Amberg-Sulzbach für folgendes Vorhaben die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes beantragt:
Die Gemeinde Etzelwang beabsichtigt im nordwestlichen Bereich der Ortschaft Penzenhof die Erschließung des Baugebietes Feil im Trennsystem vorzunehmen. Insgesamt soll 35 Bauparzellen geschaffen werden. Das daraus anfallende, gesammelte Oberflächenwasser –Straßenentwässer-ung und Bauparzellen– aus dem zuvor genannten Baugebiet soll einem Regenrückhaltebecken (RRB) zur Pufferung und Reinigung zugeführt werden. Jeder Grundstückswerber hat hierbei eine Regenwasserzisterne der Einleitung in den Kanal zur zusätzlichen Pufferung vorzuschalten.
Aus dem RRB wird das Niederschlagswasser anschließend gedrosselt über eine Rohrleitung zum Etzelbach abgeleitet. Die Einleitungsstelle in den Etzelbach befindet sich dabei auf der Fl.Nr. 1515 der Gemarkung Schmidtstadt, auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1418.
Das Schmutzwasser dieses Bereiches wird der kommunalen Kläranlage Lehenhammer der Gemeinde Etzelwang zugeführt.
Einzelheiten sind aus den beiliegenden Plänen ersichtlich. Planungsunterlagen hier runterladen
Das Vorhaben und die Auslegung der Pläne werden mit folgenden Hinweisen bekannt gemacht:
1. Die Pläne, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit vom 12. Juni bis zum 14. Juli 2023 im Rathaus Neukirchen (Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen), Zimmer-Nr. 31, während der Dienststunden zur Einsicht aus;
2. jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei oder beim Landratsamt Amberg-Sulzbach etwaige Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen;
3. bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden;
4. mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.;
5. wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können bzw. kann
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Sie haben ein privates Objekt oder eine gewerbliche Immobilie wie einen Laden, Büro- oder Praxisräume zu vermieten oder zu verkaufen?
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Die Gemeinde Etzelwang bietet Ihnen den kostenlosen Service an, hier Ihre leerstehenden Räume und Gebäude im Internet zu veröffentlichen.
Hier finden Sie eine Übersicht der zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Objekte.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wir unterstützen Sie gerne mit der Veröffentlichung Ihres Angebots oder Gesuchs.
Ihr direkter Draht ins Rathaus Neukirchen
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Wir helfen gerne.
Persönlich im Rathaus oder am Telefon.
Rufen Sie uns an
09663 9130-0
Gemeindekanzlei
Gemeindestadel
Hauptstraße 24
92268 Etzelwang
Postanschrift
Gemeinde Etzelwang
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen
Sprechstunde Bürgermeister
Dienstags 17.00 bis 18.00 Uhr