B e k a n n t m a c h u n g  

der Haushaltssatzung    

Die Gemeinde Etzelwang hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.  

Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.    

Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.04.2023 – Az.: 43-941.01.10 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.    

Neukirchen, den 02.05.2023 Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen      

Kerstin Brüning
Geschäftsleitung        

An der Gemeindetafel   angeheftet am: 03.05.2023
abgenommen am: