B e k a n n t m a c h u n g
 
der Haushaltssatzung
 
 
Die Gemeinde Etzelwang hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
 
Die Haushaltssatzung wird in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg, Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen, Zimmer Nr. 35, niedergelegt und zur Einsicht innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt (§ 4 Abs. 2 Bekanntmachungsverordnung). Dort wird auch der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung eine Woche lang öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
 
 
Das Landratsamt Amberg-Sulzbach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.05.2022 – Az.:
43-941.01 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.
 
 
Neukirchen, den 10.06.2022
Verwaltungsgemeinschaft Neukirchen
 
 
 
Kerstin Brüning
Geschäftsleitung